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SG Hannover, 12.10.2007 - S 45 AS 1096/07 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Hannover, 12.10.2007 - S 45 AS 1096/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2011 - L 11 AS 730/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2006 - L 7 AS 343/05
Qualifizierung eines Schriftstücks als Klage nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG); …
Auszug aus SG Hannover, 12.10.2007 - S 45 AS 1096/07
Zweifel an der quadratmeterbezogenen Betrachtungsweise des Beklagten bestehen insoweit, als sich die Höhe der Heizkosten nach gebäude- und personenbezogenen Faktoren wie Lage und Zustand der Unterkunft (Alter des Hauses, Höhe der Räume, Wärmeisolierung, Zu-stand von Türen und Fenstern, Alterungszustand der Heizungsanlage), Anzahl und Le-benssituation der Personen (z.B. Alter und Gesundheitszustand) bestimmt (vgl. Landes-sozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.05.2006, L 6 AS 130/06; Be-schluss vom 31.03.2006, L 7 AS 343/05 ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 9 AS 407/06
Auszug aus SG Hannover, 12.10.2007 - S 45 AS 1096/07
Nach der Rechtssprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 31.07.2006, L 6 AS 200/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006, L 9 AS 407/06 ER) sind für die nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II geschützten Einfamilienhäuser Heizkosten grund-sätzlich in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sofern es an konkreten Anhaltspunkten für ein unwirtschaftliches Heizverhalten des Leistungsempfängers mangelt. - LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2006 - L 6 AS 130/06
Auszug aus SG Hannover, 12.10.2007 - S 45 AS 1096/07
Zweifel an der quadratmeterbezogenen Betrachtungsweise des Beklagten bestehen insoweit, als sich die Höhe der Heizkosten nach gebäude- und personenbezogenen Faktoren wie Lage und Zustand der Unterkunft (Alter des Hauses, Höhe der Räume, Wärmeisolierung, Zu-stand von Türen und Fenstern, Alterungszustand der Heizungsanlage), Anzahl und Le-benssituation der Personen (z.B. Alter und Gesundheitszustand) bestimmt (vgl. Landes-sozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.05.2006, L 6 AS 130/06; Be-schluss vom 31.03.2006, L 7 AS 343/05 ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2006 - L 6 AS 200/06
Auszug aus SG Hannover, 12.10.2007 - S 45 AS 1096/07
Nach der Rechtssprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 31.07.2006, L 6 AS 200/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006, L 9 AS 407/06 ER) sind für die nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II geschützten Einfamilienhäuser Heizkosten grund-sätzlich in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sofern es an konkreten Anhaltspunkten für ein unwirtschaftliches Heizverhalten des Leistungsempfängers mangelt.